"Neon" soll ab dem 18. Juni mangels Auflage eingestellt werden. Damit kann man sich ein Stückchen freier im Zeitschriftenhandel bewegen, ohne Angst vor ideologischer Belästgung haben zu müssen: Finde ich gut.
2.
Aus 1300 wurden 3670 Franken: Im Falle eines Genfer Ehepaars hat das Bundesgericht am Donnerstag einen neuen Grundsatzentscheid zum Betreuungsunterhalt gefällt. Demnach soll der Ex-Partner, der die Kinder betreut, Alimente in Höhe des Existenzminimums erhalten.
Hier geht es weiter. Der Artikel berichtet auch wie der Dachverband der Schweizer Vater- und Männerorganisationen "männer.ch" auf das Urteil reagiert.
3. Auch Lucas Schoppe von "Man Tau" fängt jetzt an, Listen zu erstellen.
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