Parken auf dem Nevigeser Kirchplatz kann richtig teuer werden, wenn das Ordnungsamt durchgreift. A wegen Parken im eingeschränktem Halteverbot (Knöllchen nach 3 Minuten), B wegen »Negativer Vorbildfunktion für andere Verkehrsteilnehmer« (nach 35 Minuten). Nach 35 Minuten darf abgeschleppt werden. – Historische Altstadt.
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